Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 6850

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

"Maler Kreder GmbH"

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Karlsbader Straße 28, 70372 Stuttgart
Handelsregister
Stuttgart, HRB 6850
EUID
DEB8534.HRB6850

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
6 IN 259/23
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Götz Kreder

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb einer Malerwerkstätte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maler Kreder GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Götz Kreder, ist beim Amtsgericht Stuttgart anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, Eintragung HRB 6850. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, bis zum 10.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail abgegeben werden, sondern erfordert ein unterschriebenes Schreiben oder die Niederschrift bei der Geschäftsstelle. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

28.01.2026

6 IN 259/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Maler Kreder GmbH, Karlsbader Str. 28, 70372 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Götz Kreder Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 6850 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Gläubig...

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