Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Maler- und Stukkateurgeschäft Kübler GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Max-Eyth-Straße 10, 71549 Auenwald
Handelsregister
Stuttgart, HRB 271014
EUID
DEB8534.HRB271014
Insolvenzgericht
Gericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
4 IN 51/16
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Stephan Rüdlin
Adresse
Königstraße 18, 70173 Stuttgart
Telefon
0711 22054860
Fax
0711 220548699
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Maler-, Lackier- und Stukkateurarbeiten, insbesondere an Alt- und Neubauten, einschließlich Gerüstbau, Naßputze und Trockenbauarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maler- und Stukkateurgeschäft Kübler GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Im Verfahren ist der Rechtsanwalt Stephan Rüdlin als Insolvenzverwalter bestellt. Zuvor war Rechtsanwalt Martin Wagner als Insolvenzverwalter tätig, der jedoch mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund entlassen wurde. Der neue Verwalter hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, wobei eine Berechnungsmasse von 441.370,79 EUR zugrunde liegt. Es werden Zuschläge für Betriebsfortführung, Sanierung und Arbeitnehmerfragen sowie eine Auslagenpauschale geltend gemacht. Später wurde die Vergütung für die Schlussverteilung an 39 Gläubiger beantragt, wobei pro Gläubiger 30,00 € festgesetzt werden sollen. Gläubigern wurde Gelegenheit zur Antragstellung auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters bis zum 04.08.2025 gegeben. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Ludwigsburg eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
19.06.2024
4 IN 51/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maler- und Stukkateurgeschäft Kübler GmbH, Max-Eyth-Straße 10, 71549 Auenwald,
vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 271014
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 441.370,79 EUR zugrunde.
Es werden Zuschläge in Höhe von 65% auf die Vergütung geltend gemacht (40% für die Mehrarbeit im Rahmen der Betriebsfortführung, 20% für die übertragende Sanierung und 5% für die Bearbeitung von Arbeitnehmerfragen). Es wird außerdem ein Abschlag von 5% für die Entlastung durch die vorangegangene Tätigkeit als vorläufiger Verwalter geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 30% der Regelvergütung sowie Zustellauslagen für 1...
4 IN 51/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maler- und Stukkateurgeschäft Kübler GmbH, Max-Eyth-Straße 10, 71549 Auenwald,
vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 271014
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 441.370,79 EUR zugrunde.
Es werden Zuschläge in Höhe von 65% auf die Vergütung geltend gemacht (40% für die Mehrarbeit im Rahmen der Betriebsfortführung, 20% für die übertragende Sanierung und 5% für die Bearbeitung von Arbeitnehmerfragen). Es wird außerdem ein Abschlag von 5% für die Entlastung durch die vorangegangene Tätigkeit als vorläufiger Verwalter geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 30% der Regelvergütung sowie Zustellauslagen für 118 Zustellungen zu je 2,80 EUR zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 17.06.2024
Originalbekanntmachung
11.06.2025
4 IN 51/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maler- und Stukkateurgeschäft Kübler GmbH, Max-Eyth-Straße 10, 71549 Auenwald, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Kübler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 271014
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
1. Der bisherige Insolvenzverwalter
Herr Rechtsanwalt Martin Wagner,
Reinsburgstraße 111c, 70197 Stuttgart
wird von Amts wegen aus wichtigem Grund im Sinne des § 59 Abs. 1 InsO mit sofortiger Wirkung aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen.
Der bisherige Insolvenzverwalter wird um Rückgabe der Bestallungsurkunde gebeten.
2. Zum neuen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Stephan Rüdlin
Königstraße 18, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 22054860
Telefax: 0711 220548699
3. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters nach § 57 InsO für erforderlich gehalten werden, so erhalten die Gläubiger Gelegenheit zur Antragstellung bis 04.08.2025, damit d...
4 IN 51/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maler- und Stukkateurgeschäft Kübler GmbH, Max-Eyth-Straße 10, 71549 Auenwald, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Kübler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 271014
- Schuldnerin -
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Beschluss:
1. Der bisherige Insolvenzverwalter
Herr Rechtsanwalt Martin Wagner,
Reinsburgstraße 111c, 70197 Stuttgart
wird von Amts wegen aus wichtigem Grund im Sinne des § 59 Abs. 1 InsO mit sofortiger Wirkung aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen.
Der bisherige Insolvenzverwalter wird um Rückgabe der Bestallungsurkunde gebeten.
2. Zum neuen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Stephan Rüdlin
Königstraße 18, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 22054860
Telefax: 0711 220548699
3. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters nach § 57 InsO für erforderlich gehalten werden, so erhalten die Gläubiger Gelegenheit zur Antragstellung bis 04.08.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden und eine Gläuberversammlung einberufen werden kann.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 10.06.2025
Originalbekanntmachung
08.07.2025
4 IN 51/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maler- und Stukkateurgeschäft Kübler GmbH, Max-Eyth-Straße 10, 71549 Auenwald, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Kübler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 271014
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Wagner, Reinsburgstraße 111 c, 70197 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der...
4 IN 51/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maler- und Stukkateurgeschäft Kübler GmbH, Max-Eyth-Straße 10, 71549 Auenwald, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Kübler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 271014
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Wagner, Reinsburgstraße 111 c, 70197 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.05.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 426.997,90 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 60 %.
Der Zuschlag setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen: - 40 % für die Betriebsfortführung im eröffneten Verfahren - 20 % für den Verkauf des Geschäftsbetriebes - 5 % für die Klärung von Arbeitnehmerfragen Darüber hinaus wird ein Abschlag in Höhe von 5% für die vorangegangene Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter geltend gemacht.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 27.05.2025 wird hinsichtlich der geltend gemachten Zu- und Abschlagstatbestände Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 60 % gerechtfertigt. Das Gericht hält die geltend gemachten Zu- und Abschlagstatbestände für angemessen. Eine ausführliche Begründung des Insolvenzverwalters liegt vor.
Delegiert der Insolvenzverwalter Regelaufgaben, so sind die für die Erledigung dieser Aufgaben gezahlten Vergütungen von seiner festgesetzten Vergütung in Abzug zu bringen. Dem Insolvenzverwalter war in hiesigem Verfahren für die Delegation von Regelaufgaben an Dritte (Beauftragung Fa. Lauble im Zusammenhang mit der Durchführung von Lohnabrechnungen und dem Erstellen von Insolvenzgeldbescheinigungen) ein Betrag in Höhe von BETRAG EUR netto (entspricht BETRAG EUR brutto) abzuziehen.
Folgende Vorschüsse wurden bereits festgesetzt und waren ebenfalls von der beantragten Vergütung in Abzug zu bringen:
- Vorschuss in Höhe von BETRAG EUR gem. Beschluss vom 16.12.2016
- Vorschuss in Höhe von BETRAG EUR gem. Beschluss vom 02.08.2018
- Vorschuss in Höhe von BETRAG EUR gem. Beschluss vom 17.07.2019
- Vorschuss in Höhe von BETRAG EUR gem. Beschluss vom 23.03.2021
- Vorschuss in Höhe von BETRAG EUR gem. Beschluss vom 17.06.2024
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 07.07.2025
Originalbekanntmachung
08.07.2025
4 IN 51/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maler- und Stukkateurgeschäft Kübler GmbH, Max-Eyth-Straße 10, 71549 Auenwald, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Kübler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 271014
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.08.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ludwigsburg erhoben ...
4 IN 51/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maler- und Stukkateurgeschäft Kübler GmbH, Max-Eyth-Straße 10, 71549 Auenwald, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Kübler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 271014
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.08.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ludwigsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 719.765,43 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 273.856,87 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 07.07.2025
Originalbekanntmachung
08.07.2025
4 IN 51/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maler- und Stukkateurgeschäft Kübler GmbH, Max-Eyth-Straße 10, 71549 Auenwald, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Kübler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 271014
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 719.765,43 EUR steht ein Betrag von 273.856,87 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 07.07.2025
Originalbekanntmachung
13.05.2026
4 IN 51/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maler- und Stukkateurgeschäft Kübler GmbH, Max-Eyth-Straße 10, 71549 Auenwald,
vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 271014
- Schuldnerin -
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Der ab 10.06.2025 tätige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung für die von ihm vorzunehmende Schlussverteilung an 39 Gläubiger beantragt.
Für jeden Gläubiger, der bei der Ausschüttung zu berücksichtigen ist, werden 30,00 € geltend gemacht.
Eine Auslagenpauschale wurde nicht beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 12.05.2026
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