Vorläufiges Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 725123

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Markus Bolay GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Drescherstr. 50-52, 71277 Rutesheim
Handelsregister
Stuttgart, HRB 725123
EUID
DEB8534.HRB725123

Insolvenzgericht

Gericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 291/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli
Adresse
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart

Gegenstand des Unternehmens

spanabhebende Bearbeitung von Metallen und anderen Materialien sowie die Oberflächenveredlung von Metallen und anderen Materialien. Ferner der Handel mit vorgenannten Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit vorgenannten Produkten

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Markus Bolay GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Ludwigsburg. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli hat seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren beantragt. Der Antrag liegt einer Berechnungsmasse in Höhe von 546.173,05 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von insgesamt 35 % auf die Vergütung geltend gemacht, darunter 30 % (bzw. 25 % nach Vergleichsberechnung) für die Mehrarbeit durch die Betriebsfortführung, 15 % für Verhandlungen über eine übertragende Sanierung und 5 % für Arbeitnehmerangelegenheiten. Die Auslagenpauschale wird mit 350,00 EUR je angefangenen Monat beantragt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden schließlich festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Festsetzung erfolgt zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung können innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

20.02.2026

6 IN 291/24 ________________________________________________________________________ In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Markus Bolay GmbH, Drescherstraße 50-52, 71277 Rutesheim, vertreten durch d.Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 725123 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 2016/2023/jb/so ________________________________________________________________________ Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahrens beantragt. Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 546.173,05 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von insgesamt 35 % auf die Vergütung geltend gemacht. Davon entfallen 30 % bzw. nach Durchführung der Vergleichsberechnung 25 % auf die Mehrarbeit durch die Betriebsfortführung, weitere 15 % auf die Mehrarbeit durch Verhandlungen über eine übertragende Sani...

Originalbekanntmachung

27.05.2026

6 IN 291/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Markus Bolay GmbH, Drescherstraße 50-52, 71277 Rutesheim, vertreten durch d. Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 725123 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 2016/2023/jb/so | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse z...

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