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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Soundsystemen und anderen Produkten, insbesondere für Kraftfahrzeuge
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marlok Automotive GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Siegfried Marlok, ist beim Amtsgericht Stuttgart anhängig. Die Schuldnerin betreibt die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Soundsystemen und anderen Produkten für Kraftfahrzeuge. Die Rechtsanwälte Menold Bezler Partnerschaft mbB in Stuttgart sind als Verfahrensbevollmächtigte bestellt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 20.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 198-201) im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 20.06.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Die Bekanntmachung stammt vom 15.05.2024.
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