Vorläufige Eigenverwaltung Baden-Württemberg HRB 400116

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Mayer Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Emil-Mayer-Strasse 10, 72461 Albstadt
Handelsregister
Stuttgart, HRB 400116
EUID
DEB8534.HRB400116

Insolvenzgericht

Gericht
Hechingen
Aktenzeichen
10 IN 334/25
Phase
Vorläufige Eigenverwaltung

Insolvenzverwalter

Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Person
Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli
Adresse
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung und der Vertrieb von Maschinen aller Art, insbesondere jedoch von Strickmaschinen und verwandter Ausrüstungen sowie der Handel mit solchen und verwandten Artikeln. Des Weiteren beschäftigt sich das Unternehmen mit der Fertigung und dem Vertrieb von Komponenten und Baugruppen im Bereich der Großteilefertigung für den Anlagenbau. Das Unternehmen ist berechtig, andere Erzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben. Sie darf Dienstleistungen jeder Art ausführen. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Geschäftsführung und Vertretung der Kommanditgesellschaft unter der Firma Mayer & Cie. GmbH & Co. KG.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch die Geschäftsführer Benjamin Mayer und Marcus Mayer, ist im Stadium der vorläufigen Eigenverwaltung. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, während das Insolvenzgericht für die aktuelle Entscheidung das Amtsgericht Hechingen ist. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte GRUB BRUGGER sowie Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli ist als vorläufiger Sachwalter bestellt. Am 27.05.2026 hat das Amtsgericht Hechingen die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 26.05.2026. Dabei wurde von einem Vermögenswert in Höhe von 0,00 EUR ausgegangen. Die Mindestvergütung sowie die Auslagenpauschale wurden gemäß der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) berechnet, wobei jeweils 19 % Umsatzsteuer hinzugefügt wurden. Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hechingen entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden, je nachdem, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Originalbekanntmachung

02.06.2026

10 IN 334/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Mayer Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Emil-Mayer-Straße 10, 72461 Albstadt, vertreten durch die Geschäftsführer Benjamin Mayer und Marcus Mayer Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 400116 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 1121/2025/mu/pr Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart - Sachwalter - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstatte...

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