Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 795927

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Insolvenzprofil

MeinCocktailfass GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Schulstraße 45, 70794 Filderstadt
Handelsregister
Stuttgart, HRB 795927
EUID
DEB8534.HRB795927

Insolvenzgericht

Gericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
11 IN 164/26
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung und der Vertrieb von Cocktails in 5-L-Cocktailfässern.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat über den Antrag der MeinCocktailfass GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Philipp Gschwind, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Esslingen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen.

Originalbekanntmachung

04.05.2026

11 IN 164/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. MeinCocktailfass GmbH, Schulstraße 45, 70794 Filderstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Gschwind Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 795927 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Esslingen Ritterstraße 8 73728 Esslingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der...

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