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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mietservice Warth GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Stuttgart hat einen Einstellungstermin nach § 207 InsO angesetzt, der im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt wird. Ziel ist die Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie die Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse. Den Beteiligten steht die Gelegenheit offen, bis einschließlich 17.06.2026 Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Verfahrenseinstellung schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser Betrag beträgt voraussichtlich 3.000,00 €. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb der genannten Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt die Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg. Die Unterlagen zur Rechnungslegung können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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