Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 737102

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Insolvenzprofil

Move Event Logistics GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Gehrnstraße 25, 71720 Oberstenfeld
Handelsregister
Stuttgart, HRB 737102
EUID
DEB8534.HRB737102

Insolvenzgericht

Gericht
Heilbronn
Aktenzeichen
2 IN 575/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Harry Kressl
Adresse
Lise-Meitner-Straße 6, 74074 Heilbronn

Gegenstand des Unternehmens

Internationale Spedition, Messe- und Eventlogistik.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Move Event Logistics GmbH ist beim Amtsgericht Heilbronn anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Harry Kressl ist bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 21.06.2024 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen. Es wurde der Schlussverteilung zugestimmt. Für festgestellte Forderungen in Höhe von 487.874,67 EUR stand ein Verteilungsbetrag von 5.648,26 EUR zur Verfügung. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden.

Originalbekanntmachung

22.04.2024

2 IN 575/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Move Event Logistics GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Gehrnstraße 25, 71720 Oberstenfeld Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 737102 - Schuldnerin - 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.06.2024 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. 2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Er...

Originalbekanntmachung

22.04.2024

2 IN 575/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Move Event Logistics GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Gehrnstraße 25, 71720 Oberstenfeld Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 737102 - Schuldnerin - Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 487.874,67 EUR steht ein Betrag von 5.648,26 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 12.04.2024

Originalbekanntmachung

22.04.2024

2 IN 575/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Move Event Logistics GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Gehrnstraße 25, 71720 Oberstenfeld Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 737102 - Schuldnerin - Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Harry Kressl, Lise-Meitner-Straße 6, 74074 Heilbronn, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt auf Antrag ...

Originalbekanntmachung

22.04.2024

2 IN 575/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Move Event Logistics GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Gehrnstraße 25, 71720 Oberstenfeld Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 737102 - Schuldnerin - Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Harry Kressl, Lise-Meitner-Straße 6, 74074 Heilbronn, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalter...

Originalbekanntmachung

16.03.2026

2 IN 575/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Move Event Logistics GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Gehrnstraße 25, 71720 Oberstenfeld Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 737102 - Schuldnerin - Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heilbronn Knorrstraße 1 74074 Heilbronn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zus...

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