Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 750098

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Insolvenzprofil

Neckar Industrieservice GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Plochinger Str. 61, 73779 Deizisau
Handelsregister
Stuttgart, HRB 750098
EUID
DEB8534.HRB750098

Insolvenzgericht

Gericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
15 IN 566/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Großhandel mit Industriebedarf und Maschinenersatzteilen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat über den Antrag der Neckar Industrieservice GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Esslingen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen.

Originalbekanntmachung

17.03.2026

15 IN 566/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Neckar Industrieservice GmbH, Plochinger Straße 61 a, 73779 Deizisau, vertreten durch den Geschäftsführer Boris Herlein Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 750098 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Esslingen Ritterstraße 8 73728 Esslingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nac...

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