Einstellung des Verfahrens Nordrhein-Westfalen HRB 759431

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Insolvenzprofil

Neu Delhi Food GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Königstraße 26, 70173 Stuttgart
Handelsregister
Stuttgart, HRB 759431
EUID
DEB8534.HRB759431

Insolvenzgericht

Gericht
Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 63/20
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb einer Gastronomie sowie der Abschluss von Mietverträgen und Untermietverträgen über Betriebsräume zum Betrieb einer Gastronomie.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neu Delhi Food Gmbh, Centroallee 81, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tawab Mir, ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden (§ 211 InsO). Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Duisburg. Gegen den Beschluss steht dem Gläubiger der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzureichen. Die Frist zur Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind. Die Einlegung kann auch elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach erfolgen.

Originalbekanntmachung

27.02.2026

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 63/20 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neu Delhi Food Gmbh, Centroallee 81, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tawab Mir, Berner Heerweg 115, 22159 Hamburg wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach d...

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