Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 22290

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

NeuroConcept AG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
AG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Charlottenstraße 8, 70182 Stuttgart
Handelsregister
Stuttgart, HRB 22290
EUID
DEB8534.HRB22290

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
8 IN 740/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub
Adresse
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon
0711 966890
Fax
0711 9668919

Gegenstand des Unternehmens

Dienstleistungen für den Bereich des Gesundheitswesens, insbesondere: 1.1 die Gründung, die Übernahme, die Beteiligung an und der Betrieb von Kliniken und Rehabilitationseinreichtungen zur ambulanten und stationären Betreuung von Patienten sowie Tagesstätten sowie die Beteiligung an solchen Einrichtungen; 1.2 die Gründung, die Übernahme, die Beteiligung an und der Betrieb sowie das Management von Medizinischen Versorgungszentren (fachübergreifenden ärztlich geleiteten Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte tätig sind) nach § 95 Abs. 1 SGB V oder vergleichbaren ambulanten ärztlichen Einrichtungen im Sinne der Gesetzlichen Krankenversicherung nach SGB V; 1.3 die Gründung, die Übernahme, die Beteiligung an und der Betrieb von Einrichtungen von Leistungserbringern für Heilmittel nach § 124 SGB V für physikalische Therapie, Sprachtherapie und Ergotherapie. Des Weiteren gehören zum Unternehmensgegenstand: 2.1 die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Soft- und Hardware zum Informationsaustausch im Gesundheitswesen, technischer Ausstattungen, Verbrauchsmaterial und Zubehör sowie von Praxis-, Management- und Marketingkonzepten, Systemen der Gesundheitsaufklärung und Beratung sowie Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen für das Gesundheitswesen, 2.2 Vermittlung und Übernahme von Dienstleistungen im Rahmen von Forschungsprojekten und Studien im Gesundheitswesen; 2.3 das Halten von Beteiligungen an Einrichtungen und Unternehmen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung sowie die Vornahme der hierzu notwendigen Investitionen in Betriebsanlagen und aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 13.05.2026 über den Antrag der NeuroConcept AG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, werden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub bestellt. Dieser überwacht die Schuldnerin, sichert das Vermögen und prüft, ob die Verfahrenskosten gedeckt sind sowie ob ein Eröffnungsgrund vorliegt. Die Schuldnerin darf über Gegenstände des Vermögens nur noch mit Zustimmung des Verwalters verfügen. Über Bankkonten und Außenstände geht die Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Verwalter über, der zudem ermächtigt ist, Sonderkonten zu eröffnen. Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

15.05.2026

8 IN 740/26 | In dem Verfahren über den Antrag NeuroConcept AG, Charlottenstr. 8, 70182 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Leicht, Voithstr. 22, 70736 Fellbach, Gz.: 8/Zi NeuroConcept.InsoAntrag Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 22290 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 13.05.2026 um 14:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart Telefon: 0711 966890, Fax: 071...

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