Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 799474
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Insolvenzprofil
Orgatech GmbH Messe- und Eventausstatter
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Frankfurter Straße 12, 71732 Tamm
Handelsregister
Stuttgart, HRB 799474
EUID
DEB8534.HRB799474
Insolvenzgericht
Gericht
Heilbronn
Aktenzeichen
30 IN 1247/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Die Gesellschaft vermietet und verkauft Mietmöbel, Fußbodenbeläge, Dekorationen, Accessoires aller Arten für Messen, Veranstaltungen aller Art, Kongresse, Seminare, Tagungen, Empfänge, Jubiläen, Ausstellungen, Partyservice und anderes mehr für jeden Kundenkreis; sie erbringt Dienstleistungen in diesem Bereich. Des Weiteren entwickelt sie Systeme an Möbelarten zur Vermietung sowie zum Verkauf und schließt auf diesem Bereich Leasing-Verträge. Ferner übernimmt sie die Auslieferung und den Aufbau von Einzelteilen für alle Arten von Messeeinrichtungen. Dazu das Veranstalten und Organisieren von Messen, Kongressen und Events in eigenen Projekten, Kooperationen und im Auftrag Dritter.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orgatech GmbH wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.12.2024 mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung wurde Rechtsbehelf eingelegt. Das Amtsgericht Heilbronn hat mit Beschluss vom 15.04.2026 die mit Beschluss vom 01.09.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Originalbekanntmachung
27.04.2026
30 IN 1247/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Orgatech GmbH Messe- und Eventausstatter, Frankfurter Straße 12, 71732 Tamm, vertreten durch den Geschäftsführer Lars Otto
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 799474
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pluta Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß ...
30 IN 1247/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Orgatech GmbH Messe- und Eventausstatter, Frankfurter Straße 12, 71732 Tamm, vertreten durch den Geschäftsführer Lars Otto
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 799474
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pluta Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 15.04.2026
Originalbekanntmachung
27.04.2026
30 IN 1247/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Orgatech GmbH Messe- und Eventausstatter, Frankfurter Straße 12, 71732 Tamm, vertreten durch den Geschäftsführer Lars Otto
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 799474
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pluta Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 01.09.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 15.04.2026
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