Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 797495

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Insolvenzprofil

Ornamental GmbH i. L.

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Dreikönigstraße 2, 73230 Kirchheim unter Teck
Handelsregister
Stuttgart, HRB 797495
EUID
DEB8534.HRB797495

Insolvenzgericht

Gericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 825/25
Phase
Antragsverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Dylan Daniel Miscioscia Stock

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb von Gaststätten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ornamental GmbH i. L., Kirchheim, wurde auf Antrag der Schuldnerin beim Amtsgericht Stuttgart eingeleitet. Der Liquidator Dylan Daniel Miscioscia Stock vertritt die Schuldnerin. Das Amtsgericht Esslingen hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Esslingen einzureichen.

Originalbekanntmachung

09.04.2026

13 IN 825/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Ornamental GmbH i. L., Dreikönigstraße 2, 73230 Kirchheim, vertreten durch den Liquidator Dylan Daniel Miscioscia Stock Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 797495 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Esslingen Ritterstraße 8 73728 Esslingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nac...

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