Vorläufiges Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 24356

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Insolvenzprofil

PeDiMa Süd GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Leuschnerstraße 7, 70174 Stuttgart
Handelsregister
Stuttgart, HRB 24356
EUID
DEB8534.HRB24356

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
7 IN 2194/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Michael Verken
Adresse
Kronprinzenstraße 16, 70173 Stuttgart

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von Personaldienstleistungen unter Einschluß der Arbeitnehmerüberlassung, die private Arbeitsvermittlung sowie die Managementberatung und das Interimsmanagement.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PeDiMa Süd GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael Verken, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % festgesetzt. Die Berechnung der Regelvergütung und der Auslagenpauschale erfolgte gemäß der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält die Erlaubnis, einen Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

27.04.2026

7 IN 2194/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PeDiMa Süd GmbH, Leuschnerstraße 7, 70174 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Cobisi Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 24356 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Verken, Kronprinzenstraße 16, 70173 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt g...

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