Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 737976

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

PHK-Engineering Limited

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hauptstraße 79, 78554 Aldingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 737976
EUID
DEB8534.HRB737976

Insolvenzgericht

Gericht
Rottweil
Aktenzeichen
2 IN 148/20
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

Schweißtechnik, Apparatebau, Gebrauchtgeräte-Handel, Entwicklungs- & Unternehmensberatung

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PHK-Engineering Limited ist eröffnet. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

25.02.2026

2 IN 148/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PHK-Engineering Limited, Hauptstraße 79, 78554 Aldingen, vertreten durch den Geschäftsführer Harald Klaus Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 737976 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Glä...

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