Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Quality cable contractors GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Benzstraße 2, 72636 Frickenhausen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 786032
EUID
DEB8534.HRB786032
Insolvenzgericht
Gericht
Heidelberg
Aktenzeichen
59 IN 806/25
Phase
Antragsverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Verlegung von Kabeln/Netzbau im Tiefbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Quality cable contractors GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, mit Sitz in Mühlhausen und im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 786032 eingetragen, wurde vom Amtsgericht Heidelberg behandelt. Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mangels Masse abgewiesen worden. In diesem Zusammenhang sind die mit Beschluss vom 21.01.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Das Verfahren ist damit im Stadium der Antragsprüfung beendet, da keine Eröffnung erfolgt ist.
Originalbekanntmachung
19.02.2026
59 IN 806/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Quality cable contractors GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Im Bangert 19, 69242 Mühlhausen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786032
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt ...
59 IN 806/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Quality cable contractors GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Im Bangert 19, 69242 Mühlhausen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786032
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 19.02.2026
Originalbekanntmachung
19.02.2026
59 IN 806/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Quality cable contractors GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Im Bangert 19, 69242 Mühlhausen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786032
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 21.01.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 19.02.2026
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