Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
a) der Groß- und Einzelhandel in Reifen und Autotechnik sowie im Zusammenhang stehende Dienstleistungen, b) die industrielle Reifenerneuerung, -die Reparatur und Lackierung von Kraftfahrzeugen, -die Ausführung von Karosseriearbeiten und Fahrzeuginstandsetzungen, -der Handel mit und die Vermittlung von Kraftfahrzeugen, -die Vermietung von Kraftfahrzeugen mit und ohne Fahrer, -die Vermittlung von Finanzdienstleistungen für Kraftfahrzeuge, Leasing und Finanzierung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der REIFF Reifen und Autotechnik GmbH ist eröffnet. Die Geschäftsführer Claudio Passerini, Marco Premoli, Francesco Saccani und Mauro Pessi vertreten den Schuldner. Am 29.04.2026 hat das Insolvenzgericht Frankfurt am Main für die Mitglieder des Gläubigerausschusses feste Vergütungen festgesetzt. Am 07.05.2024 wurde für das Mitglied des Gläubigerausschusses, Bernd Ziegler, ein Vorschuss auf die endgültige Vergütung und Auslagen festgesetzt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Miguel Grosser hat dem Gericht am 22.05.2026 gemäß § 188 InsO angezeigt, dass mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung stattfindet. Verfügbar sind 7.000.000 EUR Verteilungsmasse, während Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von 182.970.882,07 EUR zu berücksichtigen sind. Das Verteilungsvernis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 195/20 R-1-8 In dem Insolvenzverfahren REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRB 353446), vertreten durch: 1. Claudio Passerini, Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer), 2. Marco Premoli, Mozzo (BG), ITALIEN, (Geschäftsführer), 3. Francesco Saccani, Luzzara (RE), ITALIEN, (Geschäftsführer), 4. Mauro Pessi, "derzeit unbekannten Aufenthalts", Gallarate (VA), ITALIEN, (Geschäftsführer), sind für die Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 29.04.2026
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