Schlussverteilung Hessen HRB 353446

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

REIFF Reifen und Autotechnik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 353446
EUID
DEB8534.HRB353446

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 195/20 R-1-8
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Jaffe Rechtsanwälte
Person
Rechtsanwalt Miguel Grosser
Adresse
Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 24 00 65 0
E-Mail
frankfurt@jaffe-rae.de
Fax
069/ 24 00 65 10
Website
www.jaffe-rae.de

Gegenstand des Unternehmens

a) der Groß- und Einzelhandel in Reifen und Autotechnik sowie im Zusammenhang stehende Dienstleistungen, b) die industrielle Reifenerneuerung, -die Reparatur und Lackierung von Kraftfahrzeugen, -die Ausführung von Karosseriearbeiten und Fahrzeuginstandsetzungen, -der Handel mit und die Vermittlung von Kraftfahrzeugen, -die Vermietung von Kraftfahrzeugen mit und ohne Fahrer, -die Vermittlung von Finanzdienstleistungen für Kraftfahrzeuge, Leasing und Finanzierung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der REIFF Reifen und Autotechnik GmbH ist eröffnet. Die Geschäftsführer Claudio Passerini, Marco Premoli, Francesco Saccani und Mauro Pessi vertreten den Schuldner. Am 29.04.2026 hat das Insolvenzgericht Frankfurt am Main für die Mitglieder des Gläubigerausschusses feste Vergütungen festgesetzt. Am 07.05.2024 wurde für das Mitglied des Gläubigerausschusses, Bernd Ziegler, ein Vorschuss auf die endgültige Vergütung und Auslagen festgesetzt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Miguel Grosser hat dem Gericht am 22.05.2026 gemäß § 188 InsO angezeigt, dass mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung stattfindet. Verfügbar sind 7.000.000 EUR Verteilungsmasse, während Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von 182.970.882,07 EUR zu berücksichtigen sind. Das Verteilungsvernis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main zur Einsichtnahme niedergelegt.

Originalbekanntmachung

08.05.2024

810 IN 195/20 R-1-8 In dem Insolvenzverfahren REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRB 353446), vertreten durch: 1. Claudio Passerini, (Geschäftsführer), 2. Marco Premoli, (Geschäftsführer), 3. Francesco Saccani, (Geschäftsführer), 4. Mauro Pessi, (Geschäftsführer), wird für das Mitglied des Gläubigerausschusses Bernd Ziegler Karlstraße 7 73779 Deizisau ein Vorschuss auf die endgültige Vergütung und Auslagen festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses steht gemäß § 73 Abs. 1 InsO ein Anspruch auf Vergütung zu. Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden. Der § 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten stundenweisen Abrechnung aus. Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind...

Originalbekanntmachung

04.05.2026

810 IN 195/20 R-1-8 In dem Insolvenzverfahren REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRB 353446), vertreten durch: 1. Claudio Passerini, Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer), 2. Marco Premoli, Mozzo (BG), ITALIEN, (Geschäftsführer), 3. Francesco Saccani, Luzzara (RE), ITALIEN, (Geschäftsführer), 4. Mauro Pessi, "derzeit unbekannten Aufenthalts", Gallarate (VA), ITALIEN, (Geschäftsführer), sind für die Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 29.04.2026

Originalbekanntmachung

24.05.2026

810 IN 195/20 R-1-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRB 353446), vertr. d.: 1. Claudio Passerini, (Geschäftsführer), 2. Marco Premoli, (Geschäftsführer), 3. Francesco Saccani, ITALIEN, (Geschäftsführer), 4. Mauro Pessi, (Geschäftsführer), soll eine Abschlagsverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind € 7.000.000 EUR Ve...

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