Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 775238

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Insolvenzprofil

Schüler Solutions Verwaltungs-GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Turmweg 40, 78628 Rottweil
Handelsregister
Stuttgart, HRB 775238
EUID
DEB8534.HRB775238

Insolvenzgericht

Gericht
Rottweil
Aktenzeichen
5 IN 53/26
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Schüler Solutions GmbH & Co. KG, Sitz Rottweil.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat über den Antrag der Schüler Solutions Verwaltungs-GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Rottweil einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, eine Einlegung per E-Mail ist jedoch nicht zulässig.

Originalbekanntmachung

17.04.2026

5 IN 53/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Schüler Solutions Verwaltungs-GmbH, Turmweg 40, 78628 Rottweil, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Martin Schüler Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 775238 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Rottweil Königstraße 20 78628 Rottweil einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genüg...

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