Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schunk 2.0 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Mendelssohnstraße 76, 70619 Stuttgart
Handelsregister
Stuttgart, HRB 796305
EUID
DEB8534.HRB796305
Insolvenzgericht
Gericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 11/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Kanzlei
White & Case Insolvenz GbR
Person
Dr. Daniel Schwartz
Adresse
Emser Str. 166, 56076 Koblenz
Telefon
0261/89969930
E-Mail
daniel.schwartz@whitecase.com
Fax
0261/899699359
Gegenstand des Unternehmens
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Kapital- und Personengesellschaften sowohl in Gestalt des Haltens von Geschäfts- und / oder Gesellschaftsanteilen als auch in Gestalt von stillen Beteiligungen, partiarischen Darlehen, Wandelanleihen und dergleichen sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Forschung & Entwicklung, Management, Controlling, Vertrieb, Marketing, Handwerk, Produktion und verwandten Gebieten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Schunk 2.0 GmbH, Neuwied, ist am 06.02.2026 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Die Antragstellerin ist vertreten durch die Gesellschafter Flipways Invest GmbH, Kerner 19 Verwaltungs-GmbH und Sigle Real Estate Consulting GmbH. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Daniel Schwartz bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mayen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
06.02.2026
7 IN 11/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schunk 2.0 GmbH, Rastenburgstr. 6, 56566 Neuwied (AG Stuttgart, HRB 796305), vertr. d.: 1. Flipways Invest GmbH, vertr.d.d. GF Dr. Claus-Peter Fritz, Mendelssohnstr. 76, 70619 Stuttgart, (Gesellschafterin), 2. Kerner 19 Verwaltungs-GmbH, vertr.d.d. GF Dr. Axel Sigle, Kernerstr. 50, 70182 Stuttgart, (Gesellschafterin), 3. Sigle Real Estate Consulting GmbH, vertr.d.d. GF Dr. Ralf Sigle, c/o SEG Development GmbH, Seitzstr. 8a, 80538 München, (Gesellschafter), ist am 06.02.2026 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Daniel Schwartz, c/o White & Case Insolvenz GbR, Emser Str. 166, 56076 Koblenz, Tel.: 0261/89969930, Fax: 0261/899699359, E-Mail: daniel.schwartz@whitecase.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden...
7 IN 11/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schunk 2.0 GmbH, Rastenburgstr. 6, 56566 Neuwied (AG Stuttgart, HRB 796305), vertr. d.: 1. Flipways Invest GmbH, vertr.d.d. GF Dr. Claus-Peter Fritz, Mendelssohnstr. 76, 70619 Stuttgart, (Gesellschafterin), 2. Kerner 19 Verwaltungs-GmbH, vertr.d.d. GF Dr. Axel Sigle, Kernerstr. 50, 70182 Stuttgart, (Gesellschafterin), 3. Sigle Real Estate Consulting GmbH, vertr.d.d. GF Dr. Ralf Sigle, c/o SEG Development GmbH, Seitzstr. 8a, 80538 München, (Gesellschafter), ist am 06.02.2026 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Daniel Schwartz, c/o White & Case Insolvenz GbR, Emser Str. 166, 56076 Koblenz, Tel.: 0261/89969930, Fax: 0261/899699359, E-Mail: daniel.schwartz@whitecase.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 06.02.2026
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