Berichts- und Prüfungstermin Baden-Württemberg HRB 450873

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

SDF Zentrum Schwarzwald-Baar-Hegau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kleine Breite 2, 78187 Geisingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 450873
EUID
DEB8534.HRB450873

Insolvenzgericht

Gericht
Rottweil
Aktenzeichen
5 IN 34/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Alexander Kästle
Adresse
Berner Feld 74, 78628 Rottweil
Telefon
0741 175400
Fax
0741 1754020

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Einzelhandel mit Landmaschinen,landwirtschaftlichen Geräten und anderen technischen Komponenten, die Vermietung von Maschinen und Geräten, sowie der Betrieb von Werkstätten vornehmlich in der Land-, Kommunal- und Gartentechnik. Darüber hinaus kann die Gesellschaft andere Gegenstände herstellen, mit anderen Waren handeln, diese vertreiben und reparieren, soweit sie geeignet sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SDF Zentrum Schwarzwald-Baar-Hegau GmbH ist am 01.04.2026 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Sicherungsmaßnahmen waren bereits am 09.02.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Alexander Kästle zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im eröffneten Verfahren ist Rechtsanwalt Alexander Kästle als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.06.2026 schriftlich oder elektronisch anzumelden. Die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 11.06.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und Prüfungstermin sind für den 25.06.2026 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 31, EG, Königstraße 20, 78628 Rottweil anberaumt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Rottweil eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

10.02.2026

5 IN 34/26 | In dem Verfahren über den Antrag SDF Zentrum Schwarzwald-Baar-Hegau GmbH, Kleine Breite 2, 78187 Geisingen, vertreten durch den Geschäftsführer Tilo Bühler Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 450873 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 09.02.2026 um 17:40 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Alexander Kästle Berner Feld 74, 78628 Rottweil Telefon: 0741 175400, Fax: 0741 1754020 bestellt. Verfügungen der Schuldnerin ü...

Originalbekanntmachung

01.04.2026

5 IN 34/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SDF Zentrum Schwarzwald-Baar-Hegau GmbH, Kleine Breite 2, 78187 Geisingen, vertreten durch den Geschäftsführer Tilo Bühler Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 450873 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2026 um 08.30 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Alexander Kästle Berner Feld 74, 78628 Rottweil Telefon: 0741 175400 Telefax: 0741 1754020 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 04.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a de...

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