Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 786580
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Insolvenzprofil
Solargold24 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Odenwaldstraße 5, 72766 Reutlingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 786580
EUID
DEB8534.HRB786580
Insolvenzgericht
Gericht
Tübingen
Aktenzeichen
22 IN 116/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung und der Handel mit Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen und Heizanlagen. Darüber hinaus finden gelegentliche Vermittlungen von Aufträgen an Firmen anderer Gewerke und Branchen statt, wodurch Kunden bei der Suche nach geeigneten Handwerksbetrieben durch ein eigenes Firmennetzwerk unterstützt werden.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solargold24 GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Lilli Kaminski, wurde auf Antrag der Schuldnerin beim Amtsgericht Tübingen behandelt. Zuvor waren mit Beschluss vom 03.04.2025 Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, die mit dem aktuellen Beschluss vom 06.03.2026 aufgehoben wurden. Da keine ausreichende Masse für das Verfahren vorlag, wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin das Recht auf sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu, die beim Amtsgericht Tübingen einzulegen ist.
Originalbekanntmachung
11.03.2026
22 IN 116/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Solargold24 GmbH, Odenwaldstraße 5, 72766 Reutlingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Lilli Kaminski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786580
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 03.04.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 06.03.2026
Originalbekanntmachung
11.03.2026
22 IN 116/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Solargold24 GmbH, Odenwaldstraße 5, 72766 Reutlingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Lilli Kaminski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786580
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zust...
22 IN 116/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Solargold24 GmbH, Odenwaldstraße 5, 72766 Reutlingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Lilli Kaminski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786580
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 06.03.2026
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