Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Entwicklung, Vermarktung und Erbringung von erlaubnisfreien Beratungs- und Dienstleistungen sowie Softwarelösungen im Bereich Non-Profit und Sozialwesen auf Mandatsbasis sowie ergänzende Beratungsleistungen in diesem Bereich, die Vermittlung und Betreuung von Sponsoren und Förderern für non-profit-Organisationen und soziale Einrichtungen sowie die Verwaltung von Sponsorengeldern und des eigenen Vermögens, weiter die Bestätigung der Einhaltung von Anforderungen an Unternehmen im Bereich Corporate Responsibility, desweiteren von Anforderungen an Organisationen, Unternehmen, Personen, Prozesse oder Systeme auf Basis von Zertifizierungsprozessen, digital und analog mit den damit verbundenen Konformitätserklärungen in gesetzlich geregelten Bereichen und nicht gesetzlich geregelten Bereichen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der soziallo GmbH in Böblingen ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Als Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin sind die Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Ulm bestellt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 29.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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