Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 751153

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Insolvenzprofil

Stroppel Service GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Konrad-Adenauer-Straße 49, 72762 Reutlingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 751153
EUID
DEB8534.HRB751153

Insolvenzgericht

Gericht
Tübingen
Aktenzeichen
16 IN 37/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Reifenhandel, Handel mit Kfz-Zubehör sowie allen branchenverwandten Artikeln.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stroppel Service GmbH, Reutlingen, wurde durch den Antrag antragstellender Gläubiger eingeleitet. Das Amtsgericht Tübingen hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten ein Rechtsbehelf in Form der sofortigen Beschwerde zu, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Tübingen eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet.

Originalbekanntmachung

24.03.2026

16 IN 37/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Stroppel Service GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 49, 72762 Reutlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Lauterwasser - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Tübingen Doblerstraße 14 72074 Tübingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die I...

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