Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 741668

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Insolvenzprofil

studiodruck GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Talstraße 68, 72622 Nürtingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 741668
EUID
DEB8534.HRB741668

Insolvenzgericht

Gericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
11 IN 360/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Roland Bock-Maindok

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen aller Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der studiodruck GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Roland Bock-Maindok, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen bestimmter Personenkreise sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.

Originalbekanntmachung

09.02.2026

11 IN 360/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. studiodruck GmbH, Talstraße 68, 72622 Nürtingen, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Bock-Maindok Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 741668 - Schuldnerin - Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen aller Art | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Esslingen Ritterstraße 8 73728 Esslingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genü...

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