Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Sägdöbel 6, 71540 Murrhardt
Handelsregister
Stuttgart, HRB 270227
EUID
DEB8534.HRB270227
Insolvenzgericht
Gericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 239/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Joachim Illig
Adresse
Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Planung, und Fertigung von Anlagen jeder Art insbesondere von Förderungs- und Entsackungsanlagen sowie von Anlagen für die Chemische Industrie, die Nahrungs- Wasch- und Reinigungsmittelindustrie, sowie der Handel mit neuen und gebrauchten Apparaten und Maschinen jeder Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, das für die Beschlussfassung zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Ludwigsburg. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Joachim Illig hat seine Schlussrechnung vorgelegt. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss festgesetzt worden. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis einschließlich 23.03.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen. Diese Schlussanhörung ersetzt den mündlichen Schlusstermin. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 375.657,67 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 90.771,91 € abzüglich Massekosten gegenübersteht. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Originalbekanntmachung
25.08.2025
6 IN 239/19
________________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH, Sägdöbel 6, 71540 Murrhardt,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 270227
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 000489-19/jb/ms
________________________________________________________________________
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 204.286,44 EUR zugrunde.
Es werden Zuschläge in Höhe von insgesamt 5 % auf die Vergütung geltend gemacht. Hiervon wird ein Zuschlag von 10 % für die Umsetzung des Unternehmenskaufvertrages beantragt.
Für die Entlastung durch die vorangegangene Tätigkeit als vorläufiger Verwalter wird ein Abschlag von 5 % vorgenommen.
Insgesamt wird im Rahmen der Gesamtschau ein Zuschlag von 5 % zur Festse...
6 IN 239/19
________________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH, Sägdöbel 6, 71540 Murrhardt,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 270227
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 000489-19/jb/ms
________________________________________________________________________
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 204.286,44 EUR zugrunde.
Es werden Zuschläge in Höhe von insgesamt 5 % auf die Vergütung geltend gemacht. Hiervon wird ein Zuschlag von 10 % für die Umsetzung des Unternehmenskaufvertrages beantragt.
Für die Entlastung durch die vorangegangene Tätigkeit als vorläufiger Verwalter wird ein Abschlag von 5 % vorgenommen.
Insgesamt wird im Rahmen der Gesamtschau ein Zuschlag von 5 % zur Festsetzung beantragt.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 30 % der Regelvergütung sowie Zustellauslagen für 116 Zustellungen zu je 2,80 EUR zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von drei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 25.08.2025
Originalbekanntmachung
16.02.2026
6 IN 239/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH, Sägdöbel 6, 71540 Murrhardt,
vertreten durch d. Geschäftsführer .
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 270227
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 000489-19/jb/ms
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Illig, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer und abzüglich eines Vorschusses.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe...
6 IN 239/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH, Sägdöbel 6, 71540 Murrhardt,
vertreten durch d. Geschäftsführer .
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 270227
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 000489-19/jb/ms
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Illig, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer und abzüglich eines Vorschusses.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 24.04.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war entsprechend dem Gutachten des Schlussrechnungsprüfers und dem Schreiben des Verwalters vom 26.01.2026 von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 200.690,11 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 5 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 24.04.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war antragsgemäß ein Übersteigen des Regelsatzes um insgesamt 5 % gerechtfertigt.
Hierbei wird ein Zuschlag von 10 % für die Umsetzung des Unternehmenskaufvertrages festgesetzt. Für die Entlastung durch die vorangegangene Tätigkeit als vorläufiger Verwalter wird ein Abschlag von 5 % vorgenommen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 09.02.2026
Originalbekanntmachung
16.02.2026
6 IN 239/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH, Sägdöbel 6, 71540 Murrhardt,
vertreten durch d. Geschäftsführer .
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 270227
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 000489-19/jb/ms
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.03.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlic...
6 IN 239/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH, Sägdöbel 6, 71540 Murrhardt,
vertreten durch d. Geschäftsführer .
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 270227
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 000489-19/jb/ms
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.03.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ludwigsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 375.657,67 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 90.771,91 € abzüglich Massekosten gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung, das Schlussverzeichnis und etwaige nachträgliche Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 09.02.2026
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