Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 778329

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Insolvenzprofil

TS Metallbau GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Heinrich-Schickhardt-Straße 14, 72221 Haiterbach
Handelsregister
Stuttgart, HRB 778329
EUID
DEB8534.HRB778329

Insolvenzgericht

Gericht
Tübingen
Aktenzeichen
23 IN 144/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und der Vertrieb sowie der Ein- und Ausbau von Metallbauelementen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TS Metallbau GmbH, Plattenstraße 15, 72202 Nagold, vertreten durch die Geschäftsführerin Yasamin Schnaidt, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Tübingen einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen bestimmter Personenkreise sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.

Originalbekanntmachung

16.04.2026

23 IN 144/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TS Metallbau GmbH, Plattenstraße 15, 72202 Nagold, vertreten durch die Geschäftsführerin Yasamin Schnaidt Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 778329 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Tübingen Doblerstraße 14 72074 Tübingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine ...

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