Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 774457

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Insolvenzprofil

UMBB Verwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Heutingsheimer Straße 5, 74321 Bietigheim-Bissingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 774457
EUID
DEB8534.HRB774457

Insolvenzgericht

Gericht
Heilbronn
Aktenzeichen
40 IN 1464/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb, Verwaltung und Betreiben von Immobilien, An- und Verkauf von Immobilien und direkten und indirekten Beteiligungen hieran.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat über den Antrag der UMBB Verwaltungs GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Heilbronn eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen durch bestimmte Berufsgruppen sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.

Originalbekanntmachung

27.04.2026

40 IN 1464/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. UMBB Verwaltungs GmbH, Heutingsheimer Straße 5, 74321 Bietigheim-Bissingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Ulrike Mazzeo Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 774457 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heilbronn Knorrstraße 1 74074 Heilbronn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt...

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