Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 14226

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Insolvenzprofil

V + V Haus- und Grundbesitz GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kreuznacher Str. 21, 70372 Stuttgart
Handelsregister
Stuttgart, HRB 14226
EUID
DEB8534.HRB14226

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
15 IN 1500/24
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

a) die Vermittlung von Immobilien und Grundstücken zum Zweck des Kaufes oder Verkaufes, b) der Kauf von Immobilien und Grundstücken, c) die Vermietung von Mietwohnungen und Miethäusern für private und gewerbliche Zwecke, d) die Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden privater und gewerblicher Art, e) die Vermittlung und Erstellung von Finanzierungen und Berechnungen, je im In- und Ausland.

Zusammenfassung des Verfahrens

Über das Vermögen der V + V Haus- und Grundbesitz GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Klaus Behrendt, wurde auf Antrag einer Gläubigerin ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Amtsgericht Stuttgart hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

09.04.2026

15 IN 1500/24 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. V + V Haus- und Grundbesitz GmbH, Kreuznacher Str. 21, 70372 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Behrendt Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 14226 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stuttgart Hauffstraße 5 70190 Stuttgart einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntm...

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