Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 725206

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Insolvenzprofil

Venitec

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Schönbuchstraße 51, 71155 Altdorf
Handelsregister
Stuttgart, HRB 725206
EUID
DEB8534.HRB725206

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
12 IN 907/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger
Adresse
Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
Telefon
07071 5630707
Fax
07071 5630708

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmensberatung, hierbei insbesondere auch die Personal-, Management- und Unternehmensberatung einschließlich Anzeigen- und MediaServices, sowie die Übernahme von Komplementär- und Verwaltungsfunktion und -aufgaben im Inland und im Ausland. Außerdem ist Gegenstand des Unternehmens die gewerbliche Personal- und Arbeitsvermittlung, die Erbringung von Personaldienstleistungen, Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und alle damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten wie Personalberatung und Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 18.05.2026 über den Antrag der Venitec GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Der Schuldnerin wurde verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten zu begründen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin wurde verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

18.05.2026

12 IN 907/26 | In dem Verfahren über den Antrag Venitec GmbH, Schönbuchstraße 51, 71155 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Zakir Halilovic Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 725206 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 18.05.2026 um 12:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen Telefon: 07071 5630707, Fax: 07071 5630708 bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenst...

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