Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 768778

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Insolvenzprofil

VG Rohbau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Berwanger Straße 1, 74912 Kirchardt
Handelsregister
Stuttgart, HRB 768778
EUID
DEB8534.HRB768778

Insolvenzgericht

Gericht
Heilbronn
Aktenzeichen
10 IN 83/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Die Durchführung von Maurer-, Betonbau-, Zimmerer-, Stuckateur- und Trockenbauarbeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat über den Antrag der VG Rohbau GmbH, Kirchardt, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin das Recht auf sofortige Beschwerde zu, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heilbronn eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Elektronische Dokumente sind zulässig, eine Einlegung per E-Mail ist nicht gestattet.

Originalbekanntmachung

05.05.2026

10 IN 83/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. VG Rohbau GmbH, Berwanger Straße 1, 74912 Kirchardt, vertreten durch die Geschäftsführerin Georgeta Valean Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 768778 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heilbronn Knorrstraße 1 74074 Heilbronn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zuste...

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