Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 390500

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Volker Keuler Heizung-Sanitär-GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Roseckstr. 4, 72108 Rottenburg am Neckar
Handelsregister
Stuttgart, HRB 390500
EUID
DEB8534.HRB390500

Insolvenzgericht

Gericht
Tübingen
Aktenzeichen
26 IN 291/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Jürgen Sulz
Adresse
Siemensstraße 22, 72766 Reutlingen

Gegenstand des Unternehmens

Die Installation von Heizungs- und Sanitäranlagen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Volker Keuler Heizung-Sanitär-GmbH ist anhängig. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist Rechtsanwalt Jürgen Sulz als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 08.02.2024 festgesetzt worden. Dabei wurde eine Regelvergütung in Höhe von 4.800,00 EUR sowie eine Erhöhung um 42 % für hohen Aufwand bei der Betriebsfortführung berücksichtigt. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Die Aufhebung ist durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 15.12.2025 erfolgt.

Originalbekanntmachung

26.02.2024

26 IN 291/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Volker Keuler Heizung-Sanitär-GmbH, Roseckstraße 4, 72108 Rottenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Reiser Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 390500 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rainer-Manfred Althaus, O 6, 7, 68161 Mannheim | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jürgen Sulz, Siemensstraße 22, 72766 Reutlingen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entne...

Originalbekanntmachung

23.07.2025

26 IN 291/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Volker Keuler Heizung-Sanitär-GmbH, Roseckstraße 4, 72108 Rottenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Reiser Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 390500 - Schuldnerin - | Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 2.101.121,43 EUR steht ein Betrag von 54.623,79 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 16.07.2025

Originalbekanntmachung

23.07.2025

26 IN 291/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Volker Keuler Heizung-Sanitär-GmbH, Roseckstraße 4, 72108 Rottenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Reiser Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 390500 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.08.2025 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich ...

Originalbekanntmachung

23.07.2025

26 IN 291/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Volker Keuler Heizung-Sanitär-GmbH, Roseckstraße 4, 72108 Rottenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Reiser Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 390500 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jürgen Sulz, Siemensstraße 22, 72766 Reutlingen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag ...

Originalbekanntmachung

02.01.2026

26 IN 291/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Volker Keuler Heizung-Sanitär-GmbH, Roseckstraße 4, 72108 Rottenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Reiser Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 390500 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Tübingen Doblerstraße 14 72074 Tübingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO n...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.