Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 768935

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

WB Reinigungsservice GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Röhrer Weg 10, 71032 Böblingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 768935
EUID
DEB8534.HRB768935

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
7 IN 112/25
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von Reinigungsarbeiten aller Art, insbesondere die Gebäudereinigung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WB Reinigungsservice GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Erdogan Eraslan, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 11.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zum Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Eine einfache E-Mail ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

10.04.2026

7 IN 112/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. WB Reinigungsservice GmbH, Röhrerweg 10, 71032 Böblingen, vertreten durch den Geschäftsführer Erdogan Eraslan Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 768935 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur....

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