Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Herstellung von Werkzeugen und Formen sowie der Vertrieb dieser Erzeugnissen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen ihrer Branche oder an brancheähnlichen Unternehmen zu beteiligen und dabei auch die Verwaltung oder Geschäftsführung solcher Unternehmen zu übernehmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEFOMA Werkzeug- u. Formenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bietigheim-Bissingen, ist eröffnet. Das zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Heilbronn. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 01.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zum Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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