Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der An- und Verkauf von Immobilien, Finanzierungen, Sanierungen, Renovierung, Entwicklung gewerblich und wohnwirtschaftlich genutzter Immobilienprojekte (Neubau, Umnutzung und Modernisierung) für eigene und für fremde Rechnung. Das Asset Management für Eigentümer gewerblich und wohnwirtschaftlich genutzter Grundstücke/Immobilien oder grundstücksgleicher Rechte. Die Beratung von Immobilieneigentümern und -investoren insbesondere bei Bestandsanalysen, Ideenfindung, Konzeption, Umsetzung, Finanzierung, Vermietung und Verkauf. Die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Gesellschaftsbeteiligungen, Mietern und Finanzierungen aller Art und Internethandel. Die Verwaltung sowie Vermittlung von Immobilien und Vermögensanlagen, ebenso die komplette kaufmännische und technische Betreuung in diesem Zusammenhang incl. Beratung / Coaching; genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem KWG sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, die vorstehend beschriebenen Tätigkeiten zu fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten sowie andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichen Gegenstand gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen. Ebenso kann die Gesellschaft Firmenanteile/Niederlassungen und/oder ganze Geschäftszweige verkaufen oder sich an Unternehmen/Rechten/Lizenzen/Patenten beteiligen, als Arbeitsgemeinschaft (Arge) einbringen oder kaufen. Eigene Arge'n können bei Bedarf gegründet werden und Crowdfundings/Fundraising/Beteiligungen/Freie Finanzierung, können zur Realisierung von Projekten gestartet werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WohnTraum-Immobilien GmbH, Esslingen, ist eröffnet. Der Verwalter ist bestellt. Am 12.02.2026 hat der Verwalter beantragt, eine Abschlagsverteilung auf die festgestellten Forderungen vorzunehmen. Das Insolvenzgericht hat diesem Antrag stattgegeben und die Verteilung in Höhe von 20.000,00 EUR auf Forderungen in Höhe von 103.343,65 EUR gestattet. Das Verteilungsverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Einwendungen eines Gläubigers sind bis zum Ablauf einer Woche nach dem Ende der in § 189 Abs. 1 InsO vorgesehenen Ausschlussfrist (zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung) beim Insolvenzgericht zu erheben. Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
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