Schlussverteilung Baden-Württemberg HRB 767182

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

WohnTraum-Immobilien GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kronenstraße 30, 73734 Esslingen am Neckar
Handelsregister
Stuttgart, HRB 767182
EUID
DEB8534.HRB767182

Insolvenzgericht

Gericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
12 IN 189/20
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Thomas Proffit

Gegenstand des Unternehmens

Der An- und Verkauf von Immobilien, Finanzierungen, Sanierungen, Renovierung, Entwicklung gewerblich und wohnwirtschaftlich genutzter Immobilienprojekte (Neubau, Umnutzung und Modernisierung) für eigene und für fremde Rechnung. Das Asset Management für Eigentümer gewerblich und wohnwirtschaftlich genutzter Grundstücke/Immobilien oder grundstücksgleicher Rechte. Die Beratung von Immobilieneigentümern und -investoren insbesondere bei Bestandsanalysen, Ideenfindung, Konzeption, Umsetzung, Finanzierung, Vermietung und Verkauf. Die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Gesellschaftsbeteiligungen, Mietern und Finanzierungen aller Art und Internethandel. Die Verwaltung sowie Vermittlung von Immobilien und Vermögensanlagen, ebenso die komplette kaufmännische und technische Betreuung in diesem Zusammenhang incl. Beratung / Coaching; genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem KWG sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, die vorstehend beschriebenen Tätigkeiten zu fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten sowie andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichen Gegenstand gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen. Ebenso kann die Gesellschaft Firmenanteile/Niederlassungen und/oder ganze Geschäftszweige verkaufen oder sich an Unternehmen/Rechten/Lizenzen/Patenten beteiligen, als Arbeitsgemeinschaft (Arge) einbringen oder kaufen. Eigene Arge'n können bei Bedarf gegründet werden und Crowdfundings/Fundraising/Beteiligungen/Freie Finanzierung, können zur Realisierung von Projekten gestartet werden.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WohnTraum-Immobilien GmbH, Esslingen, ist eröffnet. Der Verwalter ist bestellt. Am 12.02.2026 hat der Verwalter beantragt, eine Abschlagsverteilung auf die festgestellten Forderungen vorzunehmen. Das Insolvenzgericht hat diesem Antrag stattgegeben und die Verteilung in Höhe von 20.000,00 EUR auf Forderungen in Höhe von 103.343,65 EUR gestattet. Das Verteilungsverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Einwendungen eines Gläubigers sind bis zum Ablauf einer Woche nach dem Ende der in § 189 Abs. 1 InsO vorgesehenen Ausschlussfrist (zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung) beim Insolvenzgericht zu erheben. Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

18.02.2026

12 IN 189/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. WohnTraum-Immobilien GmbH, Kronenstraße 30, 73734 Esslingen, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Proffit Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767182 - Schuldnerin - Geschäftszweig: An- und Verkauf von Immobilien, Finanzierungen,Sanierungen, Renovierung, Entwicklung gewerblich und wohnwirtschaftlich genutzter Immobilienprojekte für eigene und für fremde Rechnung | Beschluss: | dem Verwalter wird auf seinen Antrag vom 12.02.2026 gestattet, eine Abschlagsverteilung auf die festgestellten Forderungen in Höhe von 103.343,65 EUR von 20.000,00 EUR vorzunehmen. Das Verteilungsverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Einwendungen eines Gläubigers sind bis zum Ablauf einer Woche nach dem Ende der in § 189 Abs. 1 InsO vorgesehenen Ausschlussfrist (zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung) beim Insolvenzgericht zu erheben (§ 194 InsO). Dies kann ...

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