Laufendes Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 202120

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Insolvenzprofil

WÜMEG Farben Vertriebs-GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Handelsregister
Stuttgart, HRB 202120
EUID
DEB8534.HRB202120

Insolvenzgericht

Gericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 152/02
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Dr. Wolfgang Bilgery

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Farben, Lacken, Tapeten, Heimtextilien und artverwandte Artikeln. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beteiligung an anderen Unternehmen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WÜMEG Farben Vertriebs-GmbH wird vom Amtsgericht Ludwigsburg behandelt. Im Verfahren ist der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Wolfgang Bilgery bestellt. Mit Beschluss vom 26.02.2003 setzte das Gericht die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Wege der Vorschußgewährung fest. Die Berechnung basierte auf einem Massewert von 8.163.339,03 EUR. Eine Anmerkung des Gerichts vom 15.04.2024 bestätigte die Berechnungsgrundlage. Mit Beschluss vom 19.04.2024 entfiel der Vorbehalt der Vorschussgewährung, wodurch die Festsetzung der Vergütung endgültig wurde. Das Verfahren steht kurz vor der Aufhebung, da die endgültige Verwaltervergütung festgesetzt ist.

Originalbekanntmachung

15.04.2024

2 IN 152/02 (vormals 4 IN 152/02) | Amtsgericht Ludwigsburg Beschluss vom 26.02.2003 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. WÜMEG Farben Vertriebs-GmbH wird -im Wege der Vorschußgewährung- die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Wolfgang Bilgery wie folgt festgesetzt: Vergütung BETRAG EUR Auslagen BETRAG EUR zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer BETRAG EUR Endbetrag BETRAG EUR Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Masse bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 21, 63 InsO, §§ 1 ff InsVV). Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht ein angemessener Bruchteil von in der Regel 25 % des so ermittelten Vergütungssatzes zu (§ 11 InsVV). D...

Originalbekanntmachung

23.04.2024

2 IN 152/02 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. WÜMEG Farben Vertriebs-GmbH, Kammererstraße 11, 71638 Ludwigsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Rudi Ringwald Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 202120 - Schuldnerin - | Beschluss: | Der Vorbehalt der Vorschussgewährung in dem Vergütungsbeschluss vom 26.02.2003 entfällt. Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in dem Beschluss vom 26.02.2003 ist somit endgültig. | Gründe: | Mit Beschluss vom 26.02.2003 setzte das Insolvenzgericht die Vergütung und die Erstattung der Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters fest. Die Festsetzung erfolgte nach einer Sachprüfung des Vergütungsantrags des vorläufigen Insolvenzverwalters im Wege der Vorschussgewährung. Der Vorbehalt kann entfallen, nachdem zwischenzeitlich auch die endgültige Verwaltervergütung festgesetzt ist und das Verfahren kurz vor der Aufhebung steht. | Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung k...

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