Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 773305

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Insolvenzprofil

X-PART UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Sallancher Straße 4, 78549 Spaichingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 773305
EUID
DEB8534.HRB773305

Insolvenzgericht

Gericht
Rottweil
Aktenzeichen
2 IN 217/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Der Handel mit Elektronikteilen und Elektronikzubehör.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat über den Antrag der X-PART UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde zu, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Rottweil eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Elektronische Dokumente können gemäß den Vorgaben auf www.ejustice-bw.de eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen durch Rechtsanwälte, Notare, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.

Originalbekanntmachung

20.02.2026

2 IN 217/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. X-PART UG (haftungsbeschränkt), Sallancher Straße 4, 78549 Spaichingen, vertreten durch den Geschäftsführer Burak Bircan Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 773305 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Rottweil Königstraße 20 78628 Rottweil einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachw...

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