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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
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1. Unternehmensberatung 2. Dienstleistung eines Internetproviders 3. Content-Providers 4. Vermietung von Zugriffszeiten im Internet 5. Gestaltung von Webseiten 6. Durchführung von Marketing- und Webemaßnahmen für Dritte 7. Internet-Suchservice 8. Dienstleistung einer Internetauskunft 9. Journalismus aller Art 10. Verlagstätigkeiten 11. Grafische Gestaltung 12. Druck von Zeitungen, Bücher, Magazinen, Textildruck und Drucksachen aller Art 13. Erstellung von Werbemitteln für den Messe- und Eventbereich 14. Entwurf von Gutscheinen, Coupons 15. Erstellung von Werbekonzepten
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 123 Medien UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 28.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Eine einfache E-Mail ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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