Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 725802

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Insolvenzprofil

ACA Automaten GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Jöhlinger Str. 141, 75045 Walzbachtal
Handelsregister
Mannheim, HRB 725802
EUID
DEB8535.HRB725802

Insolvenzgericht

Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
105 IN 1217/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Das Aufstellen von Geldspielautomaten sowie alle damit zusammen hängenden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACA Automaten GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Sallai Adrienn, wurde vom Amtsgericht Karlsruhe bearbeitet. Zuvor waren mit Beschluss vom 05.12.2025 Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, die am 27.03.2026 aufgehoben wurden. Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

30.03.2026

105 IN 1217/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ACA Automaten GmbH Jöhlinger Str. 141 75045 Walzbachtal vertreten durch den Geschäftsführer Sallai Adrienn Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 725802 - Schuldnerin - | Beschluss: Die mit Beschluss vom 05.12.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben. Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 27.03.2026

Originalbekanntmachung

30.03.2026

105 IN 1217/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ACA Automaten GmbH Jöhlinger Str. 141 75045 Walzbachtal vertreten durch den Geschäftsführer Sallai Adrienn Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 725802 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23 76131 Karlsruhe einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis d...

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