Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 706920

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Insolvenzprofil

Advent Technologies GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Königsberger Straße 13, 77694 Kehl
Handelsregister
Mannheim, HRB 706920
EUID
DEB8535.HRB706920

Insolvenzgericht

Gericht
Offenburg
Aktenzeichen
40 IN 39/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von thermischen Apparaten sowie Brennstoffzellentechnik.

Zusammenfassung des Verfahrens

Über das Vermögen der Advent Technologies GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Emory DeCastro, wurde auf Antrag der antragstellenden Gläubigerin ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Amtsgericht Mannheim ist als Registergericht für die Schuldnerin zuständig. Das Amtsgericht Offenburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten ein Rechtsbehelf in Form einer sofortigen Beschwerde zu, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Offenburg eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Entscheidung ist am 20.03.2026 vom Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - verkündet bzw. bekannt gegeben worden.

Originalbekanntmachung

29.04.2026

40 IN 39/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Advent Technologies GmbH, Königsberger Straße 13, 77694 Kehl, Gz.: 250477 IN/dj, vertreten durch den Geschäftsführer Emory DeCastro Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 706920 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Offenburg Hindenburgstraße 5 77654 Offenburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentli...

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