Vorläufiges Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 742555

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Insolvenzprofil

AIR GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 742555
EUID
DEB8535.HRB742555

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 1982/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch
Adresse
O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim

Gegenstand des Unternehmens

Die Beratung von Kunden in Bezug auf Finanz- und Versicherungsprodukte, der Vertrieb und die Entwicklung unterschiedlicher Produkte und Instrumente, das Angebot von White-Label- Lösungen für Geschäftskunden, inklusive Training, Coaching und Projektmanagement sowie der Aufbau aller für einen derartigen Geschäftsbetrieb erforderlichen Funktionen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AIR GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Horst Schneider, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 11.03.2026. Bei der Berechnung wurde von einem Vermögenswert in Höhe von 274.001,14 EUR ausgegangen. Eine Erhöhung des Regelsatzes um 25 % wurde als gerechtfertigt angesehen, da der Verwalter durch die Verhandlung von Kauf- und Übertragungsverträgen weit über ein durchschnittliches Verfahren hinaus in Anspruch genommen wurde. Die Umsatzsteuer wurde in der Höhe von 19 % hinzugefügt. Die Auslagenpauschale wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben festgesetzt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde gestattet, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

31.07.2025

1 IN 1982/25 | In dem Verfahren über den Antrag AIR GmbH, Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführer Günter Josef Pecht und Horst Schneider Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 742555 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 30.07.2025 um 15:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim Telefon: 0621 53392291 bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstä...

Originalbekanntmachung

12.03.2026

1 IN 1982/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. AIR GmbH, Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Horst Schneider Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 742555 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß...

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