Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 747723

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Insolvenzprofil

Al Campo UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hockenheimer Straße 1 a, 68723 Oftersheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 747723
EUID
DEB8535.HRB747723

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1295/26
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Das Betreiben einer Gaststätte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Mannheim hat über den Antrag der Al Campo UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim einzureichen.

Originalbekanntmachung

19.05.2026

4 IN 1295/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Al Campo UG (haftungsbeschränkt), Hockenheimer Straße 1 a, 68723 Oftersheim, vertreten durch den Geschäftsführer Natale Bongiorno Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 747723 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim Schloss, Westflügel 68159 Mannheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung ge...

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