Vorläufiges Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 716824

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Insolvenzprofil

Albhof Betriebs-GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Rastatter Straße 64, 76199 Karlsruhe
Handelsregister
Mannheim, HRB 716824
EUID
DEB8535.HRB716824

Insolvenzgericht

Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
50 IN 608/17
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon genannt Stemberg
Adresse
Okenstraße 59, 77652 Offenburg

Gegenstand des Unternehmens

a) der Betrieb von Gaststätten, Schank- und Speisewirtschaften, insbesondere des Restaurants "Albhof" in Karlsruhe, b) die Beherbergung von Gästen, insbesondere die Vermietung von Gästezimmern.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albhof Betriebs-GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Rene Äneas Baron, ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Aktenzeichennummer 50 IN 608/17 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 716824 eingetragen. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon genannt Stemberg, festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 23.05.2018. Bei der Berechnung war von einem Vermögenswert in Höhe von 0,00 EUR auszugehen. Die Mindestvergütung wurde gemäß §§ 10, 2 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) festgesetzt und aufgrund der Anmeldung von 11 Gläubigern erhöht. Die Umsatzsteuer wurde in der Höhe von 19 % hinzugefügt. Zudem wurde eine Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt, wobei eine Regelvergütung zugrunde gelegt wurde. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde gestattet, einen bestimmten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Karlsruhe eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

26.03.2024

50 IN 608/17 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Albhof Betriebs-GmbH Rastatter Straße 64 76199 Karlsruhe vertreten durch den Geschäftsführer Rene Äneas Baron Registergericht: Amtsgericht Mannheim: HRB 716824 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon genannt Stemberg, Okenstraße 59, 77652 Offenburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemä...

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