Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 735675
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Insolvenzprofil
Alternative Future Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Lutherstraße 28, 69120 Heidelberg
Handelsregister
Mannheim, HRB 735675
EUID
DEB8535.HRB735675
Insolvenzgericht
Gericht
Heidelberg
Aktenzeichen
51 IN 639/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Gütern aller Art, insbesondere mit Kaffee, und die Verwaltung von eigenen Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alternative Future Germany GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Florian Pfeifer, wurde vom Amtsgericht Heidelberg mit Beschluss vom 12.01.2026 mangels Masse abgewiesen. Zuvor waren mit Beschluss vom 13.10.2025 Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, die mit dem aktuellen Beschluss vom 12.01.2026 aufgehoben wurden. Gegen die Ablehnung der Verfahrenseröffnung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
12.01.2026
51 IN 639/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Alternative Future Germany GmbH, Lutherstraße 28, 69120 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Florian Pfeifer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 735675
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt ...
51 IN 639/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Alternative Future Germany GmbH, Lutherstraße 28, 69120 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Florian Pfeifer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 735675
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 12.01.2026
Originalbekanntmachung
12.01.2026
51 IN 639/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Alternative Future Germany GmbH, Lutherstraße 28, 69120 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Florian Pfeifer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 735675
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 13.10.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 12.01.2026
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