Laufendes Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 730625

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Insolvenzprofil

AMK Personalservice GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Carl-Reuther-Straße 1, Geb. 372, 68305 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 730625
EUID
DEB8535.HRB730625

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1304/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Karzan Zaki Aref

Gegenstand des Unternehmens

Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung, ferner die Industrie- und Gebäudereinigung, Bewachungsdienst und Transportdienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMK Personalservice GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 14.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

07.04.2026

4 IN 1304/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. AMK Personalservice GmbH, Carl-Reuther-Straße 1 / Geb. 372, 68305 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Karzan Zaki Aref Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 730625 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 35-48 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere In...

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