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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ampercell Deutschland GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen ist das schriftliche Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Prüfung der Forderungen findet am 15.05.2024 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen statt. Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 06.05.2024 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
3 f IN 226/22 Sp 09.04.2024 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Insolvenzgericht Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ampercell Deutschland GmbH, Franz-Kirrmeier-Str. 19, 67346 Speyer (AG Mannheim, HRB 736719), vertreten durch: Stefan Möller, Herzog-Otto-Str. 81, 67105 Schifferstadt, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim. wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 15.05.2024 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft. Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 06.05.2024 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Rechtspflegerin
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