Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 753335

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Insolvenzprofil

Art & Fein GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kreuzstraße 5, 76530 Baden-Baden
Handelsregister
Mannheim, HRB 753335
EUID
DEB8535.HRB753335

Insolvenzgericht

Gericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 224/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Dr. Simone Lenenbach
Adresse
Wilhelmstraße 19, 77654 Offenburg
Telefon
07819488880
Fax
078194888810

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Edelmetallen und Edelsteinen aller Art, insbesondere An- und Verkauf von Gold, Silber, Platin sowie Münzen und Barren; ferner Handel mit Schmuck, Luxustaschen und Uhren.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Baden-Baden hat am 30.04.2026 über den Antrag der Art & Fein GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Simone Lenenbach bestellt. Diese hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Der Schuldnerin wird untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Den Schuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

30.04.2026

11 IN 224/26 | In dem Verfahren über den Antrag Art & Fein GmbH, Kreuzstraße 5, 76530 Baden-Baden, vertreten durch den Geschäftsführer Ajro Arifov Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 753335 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 30.04.2026 um 12:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Simone Lenenbach Wilhelmstraße 19, 77654 Offenburg Telefon: 07819488880, Fax: 078194888810 bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstä...

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