Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 741578

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Astriol Digital GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Im Bieth 36, 69124 Heidelberg
Handelsregister
Mannheim, HRB 741578
EUID
DEB8535.HRB741578

Insolvenzgericht

Gericht
Heidelberg
Aktenzeichen
82 IN 313/23
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Jasmin Waffenschmidt

Gegenstand des Unternehmens

Die Vermittlung und die Überlassung (Arbeitnehmerüberlassung) von pharmazeutischem Personal.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astriol Digital GmbH ist eröffnet. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 28.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

17.04.2026

82 IN 313/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Astriol Digital GmbH, Mittermaierstraße 31, 69115 Heidelberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Jasmin Waffenschmidt Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 741578 - Schuldnerin 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Sign...

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