Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 441743
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Insolvenzprofil
Bangert Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Muckentaler Straße 15, 74838 Limbach
Handelsregister
Mannheim, HRB 441743
EUID
DEB8535.HRB441743
Insolvenzgericht
Gericht
Mosbach
Aktenzeichen
1 IN 248/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwälte RKGB Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse
Rathausgasse 3, 97877 Wertheim
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen. Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Odenwälder Baby Nest L. + H. Bangert GmbH & Co. KG, die den Betrieb einer Steppdecken- und Babyartikelfabrikation als Unternehmensgegenstand hat.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bangert Verwaltungs-GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Christiane Bangert und Guido Bangert, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Das zuständige Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Mosbach ist. Die Verfahrensbevollmächtigten sind die Rechtsanwälte RKGB Rechtsanwälte PartGmbB aus Wertheim. Gegen die Entscheidung der Aufhebung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Die Entscheidung ist am 31.03.2026 vom Amtsgericht Mosbach verkündet bzw. bekanntgegeben worden.
Originalbekanntmachung
01.04.2026
1 IN 248/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bangert Verwaltungs-GmbH, Muckentaler Straße 15, 74838 Limbach,
vertreten durch die Geschäftsführer Christiane Bangert und Guido Bangert
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 441743
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RKGB Rechtsanwälte PartGmbB, Kanzlei Wertheim, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim, Gz.: 90065/24NJ vk
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.in...
1 IN 248/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bangert Verwaltungs-GmbH, Muckentaler Straße 15, 74838 Limbach,
vertreten durch die Geschäftsführer Christiane Bangert und Guido Bangert
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 441743
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RKGB Rechtsanwälte PartGmbB, Kanzlei Wertheim, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim, Gz.: 90065/24NJ vk
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 31.03.2026
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