Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 749680

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Insolvenzprofil

Bau Service Patefe GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Untermühlaustraße 162, 68169 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 749680
EUID
DEB8535.HRB749680

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
2 IN 2393/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Gerüstbau, Bauservice aller Art, jedoch nur Arbeiten, die nicht der Handwerksordnung unterliegen

Zusammenfassung des Verfahrens

Über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bau Service Patefe GmbH wurde vom Amtsgericht Mannheim Beschluss gefasst. Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin wird mangels Masse abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, eine Einlegung per E-Mail ist jedoch nicht zulässig.

Originalbekanntmachung

26.05.2026

2 IN 2393/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Bau Service Patefe GmbH, U 4, 29, 68161 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Ognyan Zhelev Golev Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 749680 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim Schloss, Westflügel 68159 Mannheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt ...

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