Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Beata Gocner Bauträger GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hauptstraße 29 b, 76676 Graben-Neudorf
Handelsregister
Mannheim, HRB 705621
EUID
DEB8535.HRB705621
Insolvenzgericht
Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
70 IN 973/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Frank Bassermann
Adresse
Bismarckstraße 14, 76133 Karlsruhe
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz, dessen Verwaltung und Vermietung, sowie die Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Grundstücksgesellschaften sowie das Führen von Geschäften von Beteiligungsunternehmen, auch als persönlich haftender Gesellschafter. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Vermittlung oder der Nachweis von Verträgen über Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen oder Darlehen. Weiterhin kann die Gesellschaft Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden, als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beata Gocner Bauträger GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Karlsruhe. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Frank Bassermann, hat am 27.05.2024 einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Der Berechnungsmasse liegt ein Betrag von 128.802,37 EUR zugrunde. Es werden keine Zuschläge auf die Regelvergütung geltend gemacht. Auslagen werden in Gesamthöhe von X EUR beantragt. Verfahrensbeteiligte können den Antrag bis zum 04.07.2023 unter Nachweis des Akteneinsichtsrechts einsehen. Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Originalbekanntmachung
29.05.2024
70 IN 973/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beata Gocner Bauträger GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Hauptstraße 29 b, 76676 Graben-Neudorf
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 705621
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Dr. Christian Loder, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt, Gz.: CL/CL/000572-23
|
Beschluss:
|
Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rechtsanwalt Frank Bassermann Bismarckstraße 14, 76133 Karlsruhe hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag vom 27.05.2024 liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 128.802,37 EUR zugrunde. Es werden keine Zuschläge auf die Regelvergütung geltend gemacht. Auslagen werden in Gesamthöhe von X EUR geltend gemacht.
Der Antrag kann bis zum 04.07.2023 durch Verfahrensbeteiligte eingesehen werden. Das Akteneinsichtsrecht ist nachzuweisen.
Um vorherige telefonische Terminsabsprache wird gebeten.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln...
70 IN 973/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beata Gocner Bauträger GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Hauptstraße 29 b, 76676 Graben-Neudorf
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 705621
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Dr. Christian Loder, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt, Gz.: CL/CL/000572-23
|
Beschluss:
|
Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rechtsanwalt Frank Bassermann Bismarckstraße 14, 76133 Karlsruhe hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag vom 27.05.2024 liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 128.802,37 EUR zugrunde. Es werden keine Zuschläge auf die Regelvergütung geltend gemacht. Auslagen werden in Gesamthöhe von X EUR geltend gemacht.
Der Antrag kann bis zum 04.07.2023 durch Verfahrensbeteiligte eingesehen werden. Das Akteneinsichtsrecht ist nachzuweisen.
Um vorherige telefonische Terminsabsprache wird gebeten.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 29.05.2024
Originalbekanntmachung
30.07.2024
70 IN 973/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beata Gocner Bauträger GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Hauptstraße 29 b, 76676 Graben-Neudorf
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705621
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Dr. Christian Loder, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt, Gz.: CL/CL/000572-23
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank Bassermann, Bismarckstraße 14, 76133 Karlsruhe, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzma...
70 IN 973/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beata Gocner Bauträger GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Hauptstraße 29 b, 76676 Graben-Neudorf
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705621
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Dr. Christian Loder, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt, Gz.: CL/CL/000572-23
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank Bassermann, Bismarckstraße 14, 76133 Karlsruhe, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 27.05.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 128.802,37 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von 6.877,54 EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 10.07.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.